Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltung der Geschäftsbedingungen vom Mielitz Verlag

B. Einkaufs- und Auftragsbedingungen

C. Allgemeine Leistungsbedingungen

Besondere Klausel zum BDSG: Unsere Vertragspartner ermächtigen uns, unter Verzicht auf eine gesonderte Mitteilung personenbezogene Daten im Rahmen des BDSG und soweit für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich zu speichern und zu bearbeiten.

A. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Mielitz Verlag und Wirksamkeit von Verträgen

A.1 AGB-Geltung 
Diese Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen Mielitz Verlag und ihren Geschäftspartnern, auch wenn bei einzelnen Geschäften nicht mehr besonders auf sie Bezug genommen wird. Anderslautende Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert auch wenn deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

A.2 Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen von mit Mielitz Verlag geschlossenen Verträgen unwirksam sein oder werden, bleiben diese Verträge davon im übrigen unberührt. Etwaige dabei entstehende Vertragslücken werden im Wege der ergänzenden, an Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen ausgerichteten Vertragsauslegung geschlossen.

B. Einkaufs- und Auftragsbedingungen

B.0 Definitionen

B.0.01 
Lieferanten im Sinne dieser Bedingungen sind auch Werkunternehmer und Dienstleistungsunternehmer.

B.0.02 
Lieferungen im Sinne dieser Bedingungen sind auch Werkleistungen und Dienstleistungen.

B.0.03 
Montagen im Sinne dieser Bedingungen sind auch Softwareinstallationen, uploads und dergleichen.

B.1 Vertragsinhalt, Abtretungsverbot

B.1.01 
Maßgeblich für vom Mielitz Verlag erteilte Aufträge und Bestellungen sind ausschließlich die Einkaufs- und Auftragsbedingungen vom Mielitz Verlag.

B.1.02 
Alle vom Mielitz Verlag erteilten Aufträge und getätigten Käufe werden – soweit diese Bedingungen die Frage nicht regeln – ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt.

B.1.03 
Angebote des Lieferanten oder sonstigen Vertragspartners vom Mielitz Verlag bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch Mielitz Verlag.

B.1.04 
Der Lieferant darf die Rechte und Pflichten aus dieser Bestellung nicht ohne schriftliche Zustimmung vom Mielitz Verlag auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht für die Vorausabtretung der Kaufpreisforderung im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes.

B.2 Preise

B.2.01 
Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die genannten Preise als Festpreise. Der Preis deckt alle Leistungen ab, die zur Vertragserfüllung notwendig sind. Durch den vereinbarten Preis abgegolten insbesondere die Verpackungs-, Transport-, Versicherungskosten, die Spesen, Lizenzgebühren sowie alle öffentlichen Abgaben ausschließlich der Umsatzsteuer. Ist der Lieferant auch zur Montage verpflichtet, so ist diese im festgesetzten Preis inbegriffen, wenn nicht eine besondere Vergütung vereinbart wird. B.2.04 Setzt der Lieferant Listenpreise vor der Lieferung an Mielitz Verlag herab, so gelten die herabgesetzten Preise auch für die anhängige Bestellung, und der vereinbarte Preis reduziert sich entsprechend.

B.2.04 
Bei Auftragserteilung ohne Preis oder mit Richtpreis behält sich Mielitz Verlag die Preisgenehmigung nach Erhalt der Bestätigung vor.

B.2.05 
Die Angebote, Beratung, Demonstrationen, technische Unterlagen und Musterlieferungen der Lieferanten sind für Mielitz Verlag kostenfrei.

B.3 Lieferzeit

B.3.01 
Die in der Bestellung vom Mielitz Verlag genannten Liefertermine oder –fristen sind verbindlich und fest bestimmt und verstehen sich eintreffend Bestimmungsadresse.

B.3.02 
Der Lieferant hat ihm erkennbare Lieferverzögerungen unverzüglich mitzuteilen.

B.3.03 
Kommt der Lieferant mit seiner Leistung in Verzug, so ist Mielitz Verlag wahlweise berechtigt, entweder Nachlieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten und den Ersatz des Mielitz Verlag entstandenen Schadens zu verlangen.

B.3.04 
Im Falle einer vom Lieferanten nicht zu vertretenden Verzögerung und in Fällen höherer Gewalt kann Mielitz Verlag, soweit diese Verzögerung nicht vom Mielitz Verlag zu vertreten ist, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung infolge der Verzögerung ohne Interesse für Mielitz Verlag ist und eine angemessene Nachfrist verstrichen ist.

B.3.05 
Vorzeitige Lieferungen, Lieferungen außerhalb der vom Mielitz Verlag genannten Waren- und Leistungsannahmezeiten sowie Teillieferungen und Vorauslieferungen bedürfen des ausdrücklichen schriftlichen Einverständnisses vom Mielitz Verlag.

B.3.06 
Zusätzliche Kosten, die durch Nichtbeachtung von Instruktionen, unvollständige oder verspätete Zustellung verlangter Versanddokumente oder durch fehlerhafte Lieferung entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten.

B.4 Versand

B.4.01 
Teil- oder Restlieferungen sind als solche zu kennzeichnen.

B.4.02 
Bis zur vollständigen Übergabe an Mielitz Verlag bzw. Abnahme der Lieferungen und Leistungen durch Mielitz Verlag trägt der Lieferant unabhängig von der Preisstellung die Gefahr des Verlustes, des zufälligen Unterganges oder der Beschädigung.

B.5 Entwürfe, Muster etc

B.5.01 
Zeichnungen, Entwürfe, Muster usw. die Mielitz Verlag dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung einer Bestellung überlassen hat, bleiben Eigentum vom Mielitz Verlag und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

B.5.02 
Diese Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und ohne schriftliche Zustimmung vom Mielitz Verlag nicht an Dritte weiterzugeben. In diese Verpflichtung sind auch alle Mitarbeiter einzubeziehen, die Kenntnis von den genannten Unterlagen und Informationen erhalten. Jede Benutzung zu einem anderen als dem mit Mielitz Verlag vereinbarten Zweck ist nicht gestattet.

B.5.03 
Alle Rechte zur Anmeldung von Schutzrechten auf Erfindungen, die in den Unterlagen und Informationen enthalten sind, bleiben bei Mielitz Verlag. B.5.04 Durch Abnahme oder Bewilligung vorgelegter Zeichnungen und Muster verzichtet Mielitz Verlag nicht auf Gewährleistungsansprüche.

B.6 Gewährleistung

B.6.01 Der Vertragspartner vom Mielitz Verlag hat im gesetzlichen Umfang und für die gesetzliche Dauer Gewähr und Schadensersatz zu leisten.

Im übrigen gilt:

B.6.02 
Die Lieferungen und Leistungen müssen den in der Bestellung genannten Spezifikationen, Zeichnungen und sonstigen Angaben genau entsprechen und sind vom Lieferanten hierauf zu prüfen.

B.6.03 
Der Lieferant haftet für Zulieferer wie für eigene Leistung.

B.6.04 
Die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht beträgt für offene Mängel fünf Wochen ab Ablieferung am Bestimmungsort.

B.6.05
Für alle Mängel gilt hinaus eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach Ablieferung.

B.6.06 
Bei Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte oder ausgebesserte Teile mit der erneuten schriftlichen Abnahmeerklärung. Für Lieferteile, die während der Untersuchung des Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich die laufende Garantie- bzw. Gewährleistungszeit um die Zeit der Betriebsunterbrechung.

B.6.07 
Bei Sachmängeln kann Mielitz Verlag in jedem Fall nach eigener Wahl die gesetzlichen Ansprüche geltend machen.

B.6.08 
Soweit er den Fehler zu vertreten hat, stellt der Lieferant Mielitz Verlag von den Ansprüchen der Käufer vom Mielitz Verlag aus der Produzentenhaftpflicht frei, die den Kunden vom Mielitz Verlag gegenüber Mielitz Verlag zustehen.

B.6.09 
Bei Verzug des Lieferanten zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist Mielitz Verlag berechtigt, bei Mängeln der Lieferung oder Leistung schadhafte Teile auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen oder auszubessern und entstandene Schäden zu beseitigen.

B.6.10 
In dringenden Fällen kann Mielitz Verlag ohne das Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstandene Kosten trägt der Lieferant. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung oder Schadensersatz bleibt unberührt.

B.6.11 
Fehler bei einer Lieferung oder Leistung berechtigen Mielitz Verlag, von allen den Vertragsverhältnissen mit dem Lieferanten, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Einbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben, zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die berechtigte Befürchtung besteht, dass sich Fehler oder Mängel einer Lieferung oder Leistung auch bei anderen Lieferungen oder Leistungen auswirken oder in gleicher Weise auftreten werden.

B.7 Zahlung

B.7.01 
Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der späteren Rechnungsprüfung - innerhalb von 8 Tagen netto durch Überweisung.

B.7.02 
Rechnungen und Zahlungsanforderungen müssen die Bestellnummer vom Mielitz Verlag sowie das Bestelldatum enthalten. Eine Zahlungsfrist beginnt erst, nachdem die Rechnungen und die Lieferungen vollständig bei Mielitz Verlag eingegangen und auch die Nebenverpflichtungen vom Lieferanten erfüllt sind.

B.7.03 
Bei verfrüht eintreffender Ware wird die Rechnung auf den vom Mielitz Verlag vertraglich gewünschten Liefertermin valutiert. Das Valutadatum gilt als Rechnungseingangsdatum.

B.7.04 
Bei mangelhafter Ware bzw. Leistung oder vertragswidriger Teillieferung wird die Rechnung auf das Datum der Mangelfreiheit bzw. vollständigen Lieferung valutiert. Das Valutadatum gilt als Rechnungseingangsdatum.

B.8 Sonstiges

B.8.01 
Zuständig für alle Streitigkeiten zwischen Mielitz Verlag und unserem Lieferanten ist, wenn der Lieferant Vollkaufmann ist, das Landgericht Bielefeld. Mielitz Verlag hat in dem Fall das Recht, den Vertragspartner auch an jedem anderen für den Rechtstreit gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

B.8.02 
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN –Kaufrechts.  

C. Allgemeine Leistungsbedingungen

C.0. Vertragsgegenstand Das Geschäftsfeld vom Mielitz Verlag umfasst verschiedene Dienstleistungen der Werbebranche und des MultiMediaSpektrums, wie z.B.

  • Klassische Werbung
  • Werbeberatung
  • Graphische Dienstleistungen
  • Erstellung und Überarbeitung von Websites von einfachen Homepages bis zu komplexen Full-Scale-Lösungen
  • Wartung von Websites
  • MultiMedia-Beratung

Mielitz Verlag erbringt diese Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Leistungsbedingungen und gegebenenfalls der entsprechenden Mielitz Verlag–Sonderbedingungen, die durch diese Allgemeinen Leistungsbedingungen ergänzt werden.  

C.1. Auftragsbestätigung / Leistungsumfang

C.1.01
Für den Inhalt des jeweiligen Vertrages ist, soweit kein beidseitig unterschriebener Vertrag vorliegt, die schriftliche Auftragsbestätigung vom Mielitz Verlag, gegebenenfalls in Verbindung mit dem vom Mielitz Verlag erstellten Leistungsverzeichnis maßgeblich.

C.1.02 
Mündliche Abmachungen mit nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls der schriftlichen Bestätigung vom Mielitz Verlag.

C.1.03
Mit Abschluss eines Vertrags durch beiderseitige Unterschrift, verlieren sämtliche vorangegangenen Angebote, Verhandlungsprotokolle, Aussagen, Nebenabreden und Vorverträge ihre Wirksamkeit, es sei denn, es wird im Vertrag auf sie Bezug genommen.

C.1.04 
Ziffer C.1.03 gilt entsprechend, wenn ein Vertrag durch Auftragsbestätigung vom Mielitz Verlag bestätigt wird.

C.1.05 
Der Kunde hat Mielitz Verlag mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich oder nützlich sind. Außerdem hat der Kunde die seinerseits vorzuhaltenden EDV – Voraussetzungen sicherzustellen. Der Kunde wird bei Vertragsbeginn geeignete Mitarbeiter benennen, die diesen Informationspflichten nachkommen. Wenn ein Leistungsverzeichnis erstellt wird, das dem Kunden zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt wird, legt dieses Leistungsverzeichnis den Leistungsumfang für beide Seiten verbindlich fest. Berühren die vom Mielitz Verlag durchzuführenden Abläufe gesetzliche und/oder betriebliche Bestimmungen, so obliegt die Prüfung der Richtigkeit der vorgeschlagenen Abläufe dem Kunden.

C.1.06 
Die zur Umsetzung von Projekten benötigten Graphiken und Texte werden, wenn deren Erstellung nicht zum Auftragsaumfang gehört, durch den Kunden in verwertbarer elektronischer Form bereitgestellt, so dass eine Erstellung, Erfassung oder Umwandlung in ein implementierbare und editierbare digitale Form nicht notwendig ist. Mielitz Verlag akzeptiert Bitmap-Graphiken als PSD, TIFF, PNG, JPEG oder GIF; Vektorgraphiken als: PDF, Adobe Illustrator AI, Adobe Pagemaker, Corel Draw, oder EPS; Texte als Microsoft Word Document DOC, Rich Text Format RTF oder ASCII (Die Anlieferung anderer digitaler Formate bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Mielitz Verlag). 
Der Kunde stellt die Texte, wenn das nicht zum gesondert zu vereinbarenden Auftragsaumfang gehört, in allen gewünschten Sprachfassungen zur Verfügung (Fremdsprachige Texte mit vom Lateinischen Zeichensatz abweichenden Zeichen müssen auf machbare Satzeingabe in den Webeditoren überprüft werden. Mielitz Verlag übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn die Darstellung bestimmter Sprachen nicht sinnvoll möglich ist). 
Wenn die vom Kunden beigestellten Daten den Anforderungen dieser Ziffer C.1.06 nicht entsprechen, kann Mielitz Verlag nach eigener Wahl die entsprechende Aufbereitung selbst durchführen und nach Aufwand abrechnen oder vom Kunden verlangen, dass dieser die Daten in entsprechendem Format liefert.

C.1.07 
Soweit Gegenstand des Vertrags die Erstellung oder Bearbeitung von Websites unter Übernahme bestehender Websites, Programme oder Druckvorlagen durch Mielitz Verlag ist, hat der Kunde die Rohdaten im Originalformat bereit zu stellen. Das betrifft insbesondere das Ausgangsmaterial von Grafiken, also die ursprüngliche Dateien, auf deren Basis Erweiterungen und Veränderungen vorgenommen werden sollen, sowie die Quellcodes jeglicher Programme. Auch diese Daten haben den Voraussetzungen der Ziffer C.1.06 zu entsprechen. Andernfalls kann Mielitz Verlag nach eigener Wahl die entsprechende Aufbereitung oder abermalige Erzeugung selbst durchführen und nach Aufwand abrechnen oder vom Kunden verlangen, dass dieser die Daten in entsprechendem Format liefert. Unabhängig davon muss, wenn die Rohdaten nicht entsprechend den Voraussetzungen der Ziffer C.1.06 zur Verfügung gestellt werden, damit gerechnet werden, dass eine vollständige optische und funktionale Übereinstimmung mit vorhandenen Elementen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann.

C.1.08 
Der Kunde räumt Mielitz Verlag für die Dauer der Geschäftsbeziehung sämtliche für den Betrieb der vertragsgegenständlichen Website erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an der entsprechenden Software und sonstigen urheberrechtsfähigen Objekten ein.

C.1.09 
Eigenschaftsangaben, die die Produkte und Leistungen vom Mielitz Verlag betreffen, sind Mielitz Verlag nur dann zuzurechnen, wenn diese Angaben vom Mielitz Verlag stammen oder im ausdrücklichen Auftrag vom Mielitz Verlag gemacht werden oder vom Mielitz Verlag ausdrücklich autorisiert sind oder Mielitz Verlag diese Angaben seit vier Wochen kannte oder kennen musste und sich davon nicht distanziert hat. Zu Gehilfen vom Mielitz Verlag im Sinne des § 434 Absatz 1 BGB zählen nicht Kunden vom Mielitz Verlag, die als Wiederverkäufer agieren. Eine hinreichende Berichtigung von Eigenschaftsangaben Sinne des § 434 Absatz 1 BGB kann in jedem Fall auf der Homepage vom Mielitz Verlag unter der Adresse www.Mielitz-Verlag.de erfolgen.

C.1.10
Mielitz Verlag zurechenbare Eigenschaftsangaben, die messbare Werte beinhalten, sind mit einer Toleranz von ± 10% zu verstehen.

C.1.11 
Beratungs- und Organisationsleistungen schuldet und erbringt Mielitz Verlag nur aufgrund eines besonderen Vertrags und gegen gesonderte Vergütung.

C.1.12 
Mielitz Verlag kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat.

C.2. Urheberrechte / Rechte Dritter

C.2.01 
Etwaige vom Mielitz Verlag erstellte Ablaufpläne, Entwürfe, Zeichnungen, Textvorlagen etc. bleiben Eigentum der Mielitz Verlag, auch wenn der Kunde für die Arbeit Wertersatz geleistet hat. Das Recht zur Verwertung dieser Gegenstände und Arbeitsergebnisse bleibt ausschließlich der Mielitz Verlag vorbehalten.

C.2.02 
Der Kunde wird die Lizenzbeschränkungen vom Mielitz Verlag wie auch die Lizenzbedingungen dritter Hersteller bezüglich der dem Kunden vom Mielitz Verlag gelieferten Software beachten und auch seinen Mitarbeitern die Beachtung dieser fremden Urheberrechte auferlegen.

C.2.03 
Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht für die Version des Softwareproduktes, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der erstmaligen Installation aktuell ist.

C.2.08 
Für Websites gilt in Abweichung von den vorstehenden Bestimmungen: Alle Rechte an den entstehenden Grafiken, Texten, Webseiten, Prints und Programmen für die ursprünglich vorgesehene Nutzung gehen mit Begleichen der Schlussrechnung mit den nachstehenden Einschränkungen auf den Kunden über. Ein Weiterverkauf oder –vertrieb der vom Mielitz Verlag erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte ist ausgeschlossen. Eine Weiterverwertung jenseits der ursprünglich vorgesehenen Nutzung – etwa auf anderen Webseiten, in anderen Medien, z.B. Printmedien, oder in der allgemeinen Unternehmenskommunikation - setzt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung voraus.

C.2.09
Mielitz Verlag ist berechtigt, sich im Impressum der Website und sonstiger Werbeträger als Urheber zu nennen und die Website oder sonstige Werbeträger als Referenz zu verwenden.

C.3. Erfüllungsort /Abnahme

C.3.01
Erfüllungsort für die vom Mielitz Verlag und für die vom Kunden zu erbringenden Leistungen ist der Betrieb vom Mielitz Verlag am Sitz der Hauptverwaltung vom Mielitz Verlag.

C.3.02
Der Kunde ist verpflichtet, Mielitz Verlag nach erbrachter Leistung die Erbringung dieser Leistung schriftlich zu bestätigen.

C.3.03
Ist zur Feststellung der Leistungserbringung ein Testlauf vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, nach ordnungsgemäßem, erfolgreichem Testlauf Mielitz Verlag zu bestätigen, dass die Leistung erbracht wurde.

C.3.04
Sind Teilabnahmen vereinbart, gelten die Ziffern C.3.02 und C.3.03 entsprechend für Teilleistungen.

C.3.05
Der Vertragsgegenstand beziehungsweise der Teilgegenstand gilt auf jeden Fall als abgenommen, • wenn der Kunde ihn gewerblich nutzt oder • wenn der Kunde oder Dritte selbständig Eingriffe am Vertragsgegenstand vornehmen oder • wenn der Kunde innerhalb 10 Tagen nach Aufforderung zu Leistungsbestätigung / Teilleistungsbestätigung Mielitz Verlag diese Bestätigung nicht schriftlich erteilt oder – falls Testläufe vereinbart waren – nicht die Möglichkeit zur Durchführung der entsprechenden Programmabnahme einräumt.

C.3.06 
Wenn ein Kunde trotz berechtigter Aufforderung vom Mielitz Verlag die von ihm geforderte Leistungsbestätigung / Teilleistungsbestätigung nicht abgibt, erhöht sich der Verwaltungsaufwand für die Projektabwicklung bei Mielitz Verlag derart, dass der Kunde für jede nicht erfüllte Anforderung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung eine Aufwandspauschale von 100,00 € schuldet. Außerdem ist Mielitz Verlag berechtigt, die weitere Durchführung des Projekts von der Erteilung der Bestätigung abhängig zu machen und solange auszusetzen, bis die entsprechenden Leistungsbestätigungen vorliegen.

C.4 Fristen / Erfüllungsgehilfen

C.4.01
Etwa vereinbarte Lieferfristen gelten ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Solche Lieferfristen beginnen mit dem im Auftrag vorgesehenen Zeitpunkt, frühestens jedoch, wenn die vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Abrufe und Versandanschriften vorliegen, alle Einzelheiten des Auftrags klargestellt sind und der Kunde vereinbarte Anzahlungen bzw. Sicherheiten geleistet hat.

C.4.02
Soweit eine Lieferfrist vereinbart ist, verlängert sich diese angemessen, wenn der Kunde mit der Beibringung von durch ihn zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Mitteilung von Versandanschriften, Anzahlungen und Sicherheiten in Rückstand ist.

C.4.03
Ist ein Liefertermin vereinbart, so verschiebt sich dieser angemessen, wenn der Kunde mit der Beibringung von durch ihn zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Mitteilung von Versandanschriften, Anzahlungen und Sicherheiten in Rückstand ist.

C.4.04
Eine entsprechende Verschiebung oder Verlängerung von Lieferzeiten findet auch statt, wenn für unsere Leistungen zu schaffende Voraussetzungen, die der Kunde selbst oder durch Dritte zu erbringen hat, nicht rechtzeitig vorliegen.

C.4.05
Werden vom Kunden nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags gewünscht, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung durch Mielitz Verlag. Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend.

C.4.06
Die Lieferzeiten verlängern oder verschieben sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Mielitz Verlag trotz nach den Umständen des Falls zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Verzögerung in der Zulieferung wesentlicher Teile durch Unterlieferanten vom Mielitz Verlag, für deren Verzögerung Mielitz Verlag nicht einzustehen hat.

C.4.07
Verzögert sich die Leistungserbringung vom Mielitz Verlag durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde etwaige sich daraus ergebende Nachteile. Dies gilt auch in anderen Fällen, in denen Mielitz Verlag die Verzögerung des Versandes oder der Aufbereitung nicht zu vertreten hat.

C.4.08
Bei Nichtbelieferung durch die Lieferanten vom Mielitz Verlag und Nichtleistung oder Schlechtleistung durch Erfüllungsgehilfen vom Mielitz Verlag, die vom Mielitz Verlag nicht zu vertreten sind, kann Mielitz Verlag den Vertrag kündigen. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

C.4.09
Das gleiche gilt bei Fixgeschäften, falls die vorgenannten Verzögerungen nicht rechtzeitig wegfallen.

C.4.10 
Ein etwa von uns Mielitz Verlag zu leistender Verzugsschadensersatz ist auf das negative Interesse begrenzt.

C.4.11
Mielitz Verlag ist in einem dem Kunden zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

C.4.12
Wenn Mielitz Verlag von diesem Recht Gebrauch macht, können Zahlungen für bereits gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen nicht aus diesem Grund zurückgehalten werden.

C.5. Zahlungsbedingungen

C.5.01
Die Preise, das gleiche gilt für Kosten und Zinsen, verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

C.5.02
Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

C.5.03
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort fällig.

C.5.04
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind die Zahlungen für Dienstleistungen die Mielitz Verlag während eines Monats erbringt, zum 1. des Folgemonats fällig. Das gilt auch, wenn sich die vom Mielitz Verlag für den Kunden erbrachten Dienstleistungen über mehrere Monate erstrecken. Dienstleistungen in diesem Sinne sind z.B. Beratungsleistungen, Schulungen, Projekt – Besprechungen, Projekt – Dokumentationen und ähnliches.

C.5.05 
uch die Zahlungen für Arbeiten an Software - Konfigurationen und Software – Anpassungen, die vom Mielitz Verlag im Rahmen sich über mehrere Monate erstreckender Projekte jeweils binnen eines Monats erbracht werden, sind zum 1. des Folgemonats fällig.

C.5.06
Mielitz Verlag ist befugt, für fälligen Zahlungen zusammen mit der Rechnungsstellung oder unabhängig davon einen kalendermäßigen oder nach dem Kalender berechenbaren Zahlungstermin zu bestimmen.

C.5.07
Der Kunde kommt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, wenn er auf eine Mahnung vom Mielitz Verlag, die nach Eintritt der Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung erfolgt, nicht zahlt.

C.5.08
Spätestens fällig sind an Mielitz Verlag zu leistende Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsdatum. Mit Überschreiten dieses Datums, gerät der Geldschuldner in Zahlungsverzug.

C.5.09
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Mielitz Verlag Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszins verlangen.

C.5.10 
Mielitz Verlag ist berechtigt, auch einen über Ziffer C.5.09 hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

C.5.11 
Erfüllungsort für an Mielitz Verlag zu leistenden Zahlungen ist stets der Geschäftssitz vom Mielitz Verlag.

C.5.12 
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

C.5.13 
Dem Kunden stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit Mielitz Verlag seinen eigen Gewährleistungsverpflichtungen nicht nachkommt.

C.5.14 
Soweit Mielitz Verlag Schecks entgegennimmt, geschieht dies nur als Leistung Erfüllung halber.

C.5.15 
Wenn ein Scheck des Kunden nicht eingelöst wird oder dieser bei vereinbarter Ratenzahlung mit einer Rate bei Geltung des Abzahlungsgesetzes mit zwei aufeinander folgenden Raten in Zahlungsverzug gerät, kann Mielitz Verlag, ohne dass dies gesondert vereinbart werden müsste, die sofortige Bezahlung aller offenen auch noch nicht fälligen, ansonsten einredefreier Lieferforderungen verlangen.

C.5.18 
Tritt beim Kunden nach Vertragsabschluss - sollte es zum Vertragsschluss noch einer Willenserklärung des Kunden bedürfen, nach der letzten auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung vom Mielitz Verlag - eine wesentliche Verschlechterung in seiner Vermögenslage ein, kommt es z.B. zu Wechsel und/oder Scheckprotesten, kann Mielitz Verlag für alle noch auszuführenden Leistungen und Lieferungen aus Verträgen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) nach Wahl vom Mielitz Verlag Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Entspricht der Kunde diesem Verlangen nicht, kann Mielitz Verlag von diesen besagten Verträgen zurücktreten oder nach Fristsetzung Schadensersatz statt Leistung verlangen und zwar ohne besonderen Nachweis 25% der nicht ausgeführten Auftragssumme, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Mielitz Verlag ist berechtigt, auch den Ersatz eines über die Pauschale hinaus gehenden Schadens zu verlangen.

C.5.19 
Ändern sich nach Auftragsbestätigung die Kostenfaktoren, insbesondere die Preise für Roh oder Hilfsstoffe sowie Löhne und Transportkosten, so kann Mielitz Verlag eine entsprechende Anpassung der Preise vornehmen, falls zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ein längerer Zeitraum als 4 Monate liegt.

C.5.20 
Für Anzahlungen gelten die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes. C.6. Kontroll- und Rügeobliegenheiten

C.6.01 
Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Lieferungen und Leistungen durch Mielitz Verlag stets zu überprüfen. Die Lieferungen und Leistungen, dazu zählt auch Software, sind vom Kunden bei Übergabe oder Installation (je nachdem, was vom Mielitz Verlag geschuldet ist) unverzüglich auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Unregelmäßigkeiten, fehlerhafte Leistungen oder mangelhafte oder falsche Lieferungen vorliegen, intensiviert sich die Prüfungsobliegenheit des Kunden entsprechend.

C.6.02 
Die Kontroll- und Rügeobliegenheiten dieses Abschnitts C.6 erstrecken sich auch auf Pflichtenhefte, Leistungsbeschreibungen, Bedarfsanalysen und ähnliche Informationen, die Mielitz Verlag dem Kunden im Zusammenhang mit einer vom Mielitz Verlag zu erbringenden Leistung zukommen lässt.

C.6.03 
Offensichtliche Mängel müssen binnen sechs Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort oder nach Installation (je nachdem, was vom Mielitz Verlag geschuldet ist) schriftlich oder fernschriftlich Mielitz Verlag gegenüber gerügt werden.

C.6.04 
Für nicht offensichtliche Mängel gilt, dass der Kunde, sobald ihm Fehler oder Mängel in den Leistungen, Lieferungen oder Informationen vom Mielitz Verlag bekannt werden, diese binnen sechs Tagen, schriftlich oder fernschriftlich Mielitz Verlag gegenüber zu rügen hat.

C.6.05 
Die Rüge hat unter genauer Angabe der konkreten Beanstandungen zu erfolgen. Durch eine allgemeine Rüge des Inhalts, die Leistung sei mangelhaft oder das Programm funktioniere nicht, kann der Kunde seine Rügeobliegenheit nicht erfüllen. C.6.06 Kommt der Kunde den unter diesem Abschnitt C.6. aufgeführten Kontroll- und Rügeobliegenheiten nicht nach, sind jegliche Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

C. 7. 
Datensicherung Mielitz Verlag weist darauf hin, dass Daten (dazu gehören auch Websites) aus verschiedenen Gründen verloren gehen können und dass eine Wiederherstellung oft nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Dem Kunden obliegt es, seinen gesamten Datenbestand stets professionell zu sichern und zwar so, dass mindestens alle 24 Stunden eine komplette Sicherung vorgenommen wird, die mindestens einen Monat lang in dieser Form zur Verfügung steht. Sollte es zu einem vom Mielitz Verlag zu vertretenen Datenverlust kommen, beschränkt sich die Ersatzpflicht vom Mielitz Verlag darauf, den Kunden so zu stellen, wie er stünde, wenn er seine Datensicherungsobliegenheit erfüllt hätte. Eine weitergehende Haftung besteht nur, wenn Mielitz Verlag vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.

C.8. Gewährleistung

C.8.01 
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Für unwesentliche Pflichtverletzungen und unerhebliche Mängel ist jede Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung hat, entscheidet Mielitz Verlag, ob die Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt.

C.8.02 
Arbeiten an vom Mielitz Verlag gelieferten Sachen und Programmen oder an sonstigen vom Mielitz Verlag erbrachten Leistungen gelten nur dann als Arbeiten zur Mängelbeseitigung oder Nachbesserung,

  • wenn die Mangelhaftigkeit ausdrücklich vom Mielitz Verlag anerkannt worden ist
  • oder wenn Mängelrügen nachgewiesen sind
  • und wenn diese nachgewiesenen Mängelrügen berechtigt sind. Ohne diese Voraussetzungen sind derartige Arbeiten als Sonderleistung anzusehen. Insbesondere stellen ohne ausdrückliches Anerkenntnis der Gewährleistungspflicht durchgeführte Arbeiten an Lieferungen und Leistungen vom Mielitz Verlag auch keinen Verzicht auf Einhaltung der Rügeobliegenheiten des Kunden dar.

C.8.03 
Auch im übrigen werden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vom Mielitz Verlag als Sonderleistungen erbracht, wenn sie nicht ausdrücklich in Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.

C.8.04 
Sofern durch vom Mielitz Verlag durchgeführte Arbeiten oder Ersatzlieferungen die Gewährleistungsfrist gehemmt wird oder neu beginnt, erstreckt sich eine solche Hemmung oder ein solcher Neubeginn nur auf die von der Ersatzlieferung oder Nachbesserung betroffene funktionale Einheit.

C.8.05 
Zur Vornahme von als Gewährleistung geschuldeten Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Mielitz Verlag die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, Mielitz Verlag sofort zu verständigen ist, oder Mielitz Verlag mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und vom Mielitz Verlag Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

C.8.06 
Soweit eine nach Wahl vorzunehmende Nacherfüllung nach einer am Einzelfall zu beurteilenden zumutbaren Anzahl von Versuchen nicht zur Behebung des Mangels geführt hat, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zumutbar sind mindestens drei Nacherfüllungsversuche. Die Anzahl der Nacherfüllungsversuche, nach denen der Kunde ein Rücktrittsrecht hat, muss sich auf eine bestimmte funktionale Einheit des Vertragsgegenstands beziehen. Unabhängig davon, ob immer die gleiche funktionale Einheit des Vertragsgegenstands betroffen ist, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht, wenn die Anzahl der vereinzelten Mängel dem Kunden ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht.

C.8.07 
Wenn Mielitz Verlag eine Nacherfüllung trotz eines entsprechenden Nacherfüllungsrechts des Kunden abgelehnt hat, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt sofort zu.

C.8.08 
Das gleiche gilt, wenn Mielitz Verlag eine Nacherfüllung, zu der Mielitz Verlag berechtigt ist, binnen einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht vorgenommen hat.

C.8.09 
Das Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) steht dem Kunden nur zu, wenn Mielitz Verlag dem zustimmt.

C.8.10 
Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle weitergehenden Ansprüche des Kunden.

C.8.11 
Mielitz Verlag kann seiner Gewährleistungspflicht im Falle von Programmfehlern oder ähnlichem auch dadurch nachkommen, dass Mielitz Verlag dem Kunden eine Lösung anbietet, welche die Auswirkungen des Fehlers beseitigt (Umgehung). Sollte die Nutzerfreundlichkeit des Programms dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

C.8.12 
Keine Gewähr wird übernommen für unbefriedigende oder unzureichende Performance von Website-Inhalten, die darauf beruhen, dass der User nicht die Standardvoraussetzungen in der von ihm genutzten EDV erfüllt. Weiterhin wird die von den Herstellern von Browsern und Betriebssystem vorgesehenen Standardeinstellung vorausgesetzt. Die Darstellung einer Website oder eines Multimedia-Programms kann zu fehlerhaften Ergebnissen führen oder gar unmöglich sein. Die Nutzung einer Webseite oder Multimedia-Anwendung mit künftigen Browsergenerationen kann Anpassungen oder Neuentwickelungen von Teilen oder ganzen Modulen erforderlich machen. Da die Veränderungen der künftigen Browser und Betriebssysteme im Vorhinein nicht absehbar sind, kann eine solche Anpassung nicht im Rahmen der Gewährleistung erfolgen.

C.9. Schadensersatz

C.9.01 
Die nachstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und auch nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn eine sogenannte verkehrswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) aus dem Vertrag verletzt wurde. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller berechtigt ist, wegen einer Garantie Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schließlich gilt die Haftungsbeschränkung nicht für Ansprüche gemäß §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz. Der Kunde kann nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn wir trotz Fristsetzung weder Ersatzlieferung geleistet noch nachgebessert haben oder wenn dem Kunden eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht zumutbar ist. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wenn wir haften, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen dieses Absatzes nicht verbunden. Die vorbezeichnete Haftungsfreizeichnung gilt auch gilt für Schäden aus unerlaubter Handlung sowie bei Schäden die auf Pflichtverletzung bei Vertragsanbahnung oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen gemäß § 311 Absatz 2 und 3 BGB beruhen.

C.9.02 
Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Ziffer C.9.01 gilt für den Anspruch des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB entsprechend.

C.9.03 
Eine Lösung vom Vertrag wegen nicht erbrachter Leistung ist dem Kunden nur gestattet, wenn sich Mielitz Verlag im Verzug mit der Leistung befindet und wenn der Kunden vorher Mielitz Verlag eine angemessene Frist gesetzt hat mit der Androhung, die Leistung nach Fristablauf abzulehnen und Schadensersatz zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

C.10. Leistungs- und Erfüllungsort

C.10.01 
Leistungs- und Erfüllungsort für die vom Mielitz Verlag zu erbringenden Leistungen ist immer der Betrieb vom Mielitz Verlag.

C.10.02 
Leistungs- und Erfüllungsort für alle vom Kunden zu erbringenden Leistungen ist der Sitz vom Mielitz Verlag.

C.11. Abruf – Aufträge

C.11.01 
Werden Aufträge auf Abruf nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Abruf – Frist abgerufen, ist Mielitz Verlag berechtigt, Zahlung zu verlangen.

C.11.02 
Das gleiche gilt für Abruf – Aufträge ohne besonders vereinbarte Abruf – Frist, wenn seit Zugang der Mitteilung vom Mielitz Verlag über die Versandbereitschaft 4 Monate ohne Abruf verstrichen sind. C.12. Eigentumsvorbehalt / Lizenzvorbehalt

C.12.01
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für Softwarelieferungen (insbesondere Websites) bedeutet das, dass das Nutzungsrecht an der Software unter der auflösenden Bedingung eines berechtigten Herausgabeverlangens der Mielitz Verlag gemäß Ziffer C.12.04 übertragen wird.

C.12.02 
Dieser Vorbehalt nebst der nachstehenden Erweiterung gilt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden und bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.

C.12.03 
Eine Verpfändung der gelieferten Gegenstände und Software ist nicht zulässig.

C.12.04 
Mielitz Verlag ist berechtigt, die Vorbehaltsware und Software bei wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug gegen Anrechnung des Verwertungserlöses herauszuverlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt. In dem Augenblick, in dem Mielitz Verlag von dem Kunden die Herausgabe der Software verlangt, weil dieser sich wegen irgendeiner Forderung aus der Geschäftsverbindung oder wegen einer Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die Mielitz Verlag im Interesse des Kunden eingegangen ist, im Verzug befindet, erlischt jegliches Nutzungsrecht in Ansehung dieser Software, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt. Voraussetzung ist, dass Mielitz Verlag das Herausgabeverlangen mit einer dem Kunden gesetzten Leistungsfrist von 7 Tagen angedroht hat. Diese Fristsetzung kann gleichzeitig mit der Mahnung erfolgen. Wenn der Kunde nach fruchtlosem Fristablauf die Software weiter nutzt, ist das eine Straftat nach § 104 UrhG und wird von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt.

C.12.05 
Wenn und soweit das zurückgenommene Gut vom Mielitz Verlag anderweitig im üblichen Geschäftsgang als neu veräußert werden kann, schuldet der Kunde ohne näheren Nachweis 10% des Warenrechnungswerts als Rücknahmekosten. Ist eine Veräußerung als neu im üblichen Geschäftsgang nicht möglich, schuldet der Kunde ohne näheren Nachweis weitere 30% des Warenrechnungswerts für Wertverlust. Dem Kunden bleibt jeweils das Recht vorbehalten, einen niedrigeren Prozentsatz nachzuweisen.

C.12.06 
Mielitz Verlag behält sich die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens vor.

C.12.07 
Die Be- und Verarbeitung der vom Mielitz Verlag gelieferten Ware erfolgt stets im Auftrag vom Mielitz Verlag, so dass die Ware unter Ausschluss der Folgen des § 950 BGB in jedem Be- und Verarbeitungszustand und auch als Fertigware Eigentum vom Mielitz Verlag bleibt. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen ebenfalls unter Ausschluss der Rechtsfolgen des § 950 BGB gelieferten Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Mielitz Verlag zumindest das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware vom Mielitz Verlag zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Diese Regelungen gelten, wenn es sich bei der Ware um Software handelt mit der Maßgabe, dass Mielitz Verlag Miturheber der weiterbearbeiteten Software wird und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Software vom Mielitz Verlag zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Software.

C.12.08 
Der Kunde tritt im voraus hiermit alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau und der sonstigen Verwertung unserer Ware und Software an Mielitz Verlag ab. Soweit in den vom Besteller veräußerten, verarbeiteten oder eingebauten Produkten Gegenstände mit enthalten sind, die nicht im Eigentum des Bestellers stehen und für die andere Lieferanten ebenfalls Eigentumsvorbehalt mit Veräußerungsklausel und Vorausabtretung vereinbart haben, erfolgt die Abtretung in Höhe des Miteigentumsanteils Mielitz Verlag, der dem Bruchteils der Forderung entspricht, andernfalls in voller Höhe

C.12.09 
Die dem Besteller trotz Abtretung verbleibende Einziehungsermächtigung erlischt durch jederzeit zulässigen Widerruf.

C.12.10 
Übersteigt der Wert der Mielitz Verlag zustehenden Sicherheiten die Forderung vom Mielitz Verlag gegen den Besteller um mehr als 10%, so ist Mielitz Verlag auf dessen Verlangen verpflichtet, in entsprechendem Umfang Sicherheiten nach Wahl vom Mielitz Verlag freizugeben.

C.13 Gerichtsstand und materielles Recht

C.13.01
Für alle Streitigkeiten aus Geschäften, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart. Unbeschadet dessen, hat Mielitz Verlag in dem Fall das Recht, den Geschäftspartner an seinem Sitz zu verklagen.

C.13.02 
Gleichermaßen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und anderen Einheitsrechts ist ausgeschlossen.

C.14. Abwerbeverbot 
Der Kunde und Mielitz Verlag verpflichten sich gegenseitig, für die Dauer der Vertragsbeziehung mit Mielitz Verlag und über einen Zeitraum von zwei Jahren danach, keinen Angestellten oder sonstigen Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners abzuwerben oder in welcher Form auch immer unter Vertrag zu nehmen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung schuldet gegen dieses Verbot Verstoßende dem anderen Teil eine Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00.

C.15. Definitionen

C.15.01 
Überschriften in den Geschäftsbedingungen vom Mielitz Verlag dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung und Auslegung der einzelnen Regelungen.

C.15.02 
Als schriftliche Willens- und Wissenserklärungen im Sinne der Geschäftsbedingungen vom Mielitz Verlag sind auch solche Erklärungen anzusehen, die per Telefax, oder eMail übermittelt werden.

C.15.03 
Liefertermine bezeichnen einen Zeitpunkt, sei es einen bestimmten Tag oder Kalenderwoche o.ä., an dem die Lieferung zu erfolgen hat. Lieferfristen bezeichnen den Zeitraum binnen dessen eine Lieferung zu erfolgen hat. Lieferzeit ist der Oberbegriff für Liefertermine und Lieferfristen.

C.15.04 
Unter den Begriff Software im Sinne dieser Bedingungen fallen auch Websites.